Leistungszuschlag berechnen

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach der bisherigen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim — je länger der Aufenthalt, desto höher die Reduzierung.

Zuschlagprozent
Ersparnis pro Monat
Eigenanteil nach Zuschlag
AufenthaltsdauerZuschlag
bis 12 Monate15 %
bis 24 Monate30 %
bis 36 Monate50 %
über 36 Monate75 %
Der Leistungszuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Für die vollständige monatliche Lücke siehe Pflegelücke berechnen.

Beispielrechnung

Bei einem pflegebedingten Eigenanteil vor Zuschlag von 1.747 € und einer bisherigen Aufenthaltsdauer von 25 Monaten:

Illustratives Rechenbeispiel mit runden Beispielwerten. Ihr tatsächlicher pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag hängt von Pflegegrad und Einrichtung ab.

Häufig gestellte Fragen zum Leistungszuschlag

Zählt jeder Tag im Pflegeheim, auch bei kurzen Unterbrechungen?

Für die Einstufung zählt grundsätzlich die Verweildauer in vollstationärer Dauerpflege. Wie kurze Unterbrechungen (z. B. Krankenhausaufenthalte) konkret angerechnet werden, ist im Einzelfall mit der Pflegekasse zu klären — dieser Rechner geht vereinfachend von einer durchgehenden Aufenthaltsdauer aus.

Gilt der Zuschlag automatisch, oder muss er beantragt werden?

Die Pflegeeinrichtung berücksichtigt den Zuschlag in der Regel direkt in der Abrechnung mit der Pflegekasse. Eine gesonderte Beantragung durch die pflegebedürftige Person ist normalerweise nicht nötig.

Sinkt mein Gesamteigenanteil automatisch, sobald der Zuschlag steigt?

Nur der pflegebedingte Eigenanteil sinkt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vom Zuschlag unberührt und können sich unabhängig davon verändern.

Was passiert mit dem Zuschlag bei einem Wechsel der Pflegeeinrichtung?

Ob und wie sich ein Einrichtungswechsel auf die bereits erreichte Zuschlagsstufe auswirkt, ist ein Einzelfall, der mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden sollte.

Warum lohnt es sich, den Zuschlag getrennt vom Gesamteigenanteil zu betrachten?

Weil er zeigt, welcher Teil der Belastung sich mit der Zeit strukturell verringert und welcher Teil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionen) konstant bleibt — das hilft bei der langfristigen Finanzplanung.

Quellen und Stand

Rechtsgrundlage: § 43c SGB XI. Dieser Rechner ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Versicherungsberatung — siehe Haftungsausschluss. Zuletzt inhaltlich geprüft: 13. August 2026.

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